Die sichere und nach dem Waffengesetz vorgeschriebene Aufbewahrung der eigenen Sportwaffen ist für alle Waffenbesitzer obligatorisch.
Welche und wieviele Waffen in welchem Schrank sicher verwahrt werden dürfen, regelt das Waffengesetz im § 36, die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung im § 13 und die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz in den Ausführungen zum § 36 des WaffG.
Wer sich die Zeit nimmt, dies alles zu lesen, wird danach mehr verwirrt sein als vorher.
Deshalb stellen wir hier mehrere Link`s zu Download-Seiten her, um die Auswahl zu erleichtern
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Diese Seiten sollen nur als Hilfe für einfach gelagerte Fälle dienen, sicher ist man, wenn die zuständige Erlaubnisbehörde hierzu gefragt wird.